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   OLG Hamm, 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81   

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OLG Hamm, 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81 (https://dejure.org/1982,1466)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81 (https://dejure.org/1982,1466)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81 (https://dejure.org/1982,1466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 583
  • MDR 1982, 779
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin, 18.04.1975 - V S 13.75
    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81
    Offenbar unter Einfluß dieser medizinischen Ansicht (vgl. Kaiserin DÖV 1979, S. 47) sind einige Gerichte von der Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens ausgegangen und haben Rauchverbot zum Schutz des Nichtrauchers ausgesprochen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1974, 2014, das einem Taxifahrer zubilligte, gegenüber Fahrgästen ein Rauchverbot zu verlangen, VG Schleswig, NJW 1975, 275 - Rauchverbot bei beruflicher Fortbildungsveranstaltung - OVG Berlin, NJW 1975, 2261 mit ablehnender Anmerkung Schievelbein - Rauchverbot bei Lehrveranstaltungen -).
  • VG Köln, 10.05.1978 - 3 L 302/78
    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81
    Ein Teil der Rechtsprechung vertritt die Auffassung, daß im Falle einer erheblichen Belästigung des Nichtrauchers an seinem Arbeitsplatz durch Passivrauchen der Dienstherr oder der Arbeitgeber in Erfüllung der ihm obliegenden Fürsorgepflicht gehalten sei, durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe zu sorgen und unter besonderen Umständen auch ein allgemeines Rauchverbot am Arbeitsplatz zu erlassen (vgl. VG Bremen ZBR 1976, 290; VG Freiburg DOD 1979, 261 = NJW 1978, 2352 m.w.N.; LAG Baden-Württemberg Der Betrieb 1978, 213; VG Köln NJW 1978, 2354, inzwischen aufgehoben durch Urteil des OVG Münster vom 22.5.1980 - 12 A 1415/78 -, das die tatsächlichen Voraussetzungen nicht als gegeben ansah).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.1980 - 12 A 1415/78
    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81
    Ein Teil der Rechtsprechung vertritt die Auffassung, daß im Falle einer erheblichen Belästigung des Nichtrauchers an seinem Arbeitsplatz durch Passivrauchen der Dienstherr oder der Arbeitgeber in Erfüllung der ihm obliegenden Fürsorgepflicht gehalten sei, durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe zu sorgen und unter besonderen Umständen auch ein allgemeines Rauchverbot am Arbeitsplatz zu erlassen (vgl. VG Bremen ZBR 1976, 290; VG Freiburg DOD 1979, 261 = NJW 1978, 2352 m.w.N.; LAG Baden-Württemberg Der Betrieb 1978, 213; VG Köln NJW 1978, 2354, inzwischen aufgehoben durch Urteil des OVG Münster vom 22.5.1980 - 12 A 1415/78 -, das die tatsächlichen Voraussetzungen nicht als gegeben ansah).
  • OLG Stuttgart, 26.06.1974 - 1 Ss 352/74
    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81
    Offenbar unter Einfluß dieser medizinischen Ansicht (vgl. Kaiserin DÖV 1979, S. 47) sind einige Gerichte von der Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens ausgegangen und haben Rauchverbot zum Schutz des Nichtrauchers ausgesprochen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1974, 2014, das einem Taxifahrer zubilligte, gegenüber Fahrgästen ein Rauchverbot zu verlangen, VG Schleswig, NJW 1975, 275 - Rauchverbot bei beruflicher Fortbildungsveranstaltung - OVG Berlin, NJW 1975, 2261 mit ablehnender Anmerkung Schievelbein - Rauchverbot bei Lehrveranstaltungen -).
  • VG Schleswig, 20.09.1974 - 10 A 111/74
    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81
    Offenbar unter Einfluß dieser medizinischen Ansicht (vgl. Kaiserin DÖV 1979, S. 47) sind einige Gerichte von der Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens ausgegangen und haben Rauchverbot zum Schutz des Nichtrauchers ausgesprochen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1974, 2014, das einem Taxifahrer zubilligte, gegenüber Fahrgästen ein Rauchverbot zu verlangen, VG Schleswig, NJW 1975, 275 - Rauchverbot bei beruflicher Fortbildungsveranstaltung - OVG Berlin, NJW 1975, 2261 mit ablehnender Anmerkung Schievelbein - Rauchverbot bei Lehrveranstaltungen -).
  • Drs-Bund, 05.05.1975 - BT-Drs 7/3597
    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81
    Demgegenüber wird in der Bundestagsdrucksache 7/3597 vom 5. Mai 1975, die sich u.a. mit dem Problem der Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen befaßt, ausgeführt, daß die Frage der Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen aus medizinischer Sicht noch nicht hinreichend geklärt sei (vgl. BT-Drucks. 7/3597 Seite 3 ff.) Das "Nichtraucherschutzprogramm" (vgl. das Nichtraucherschutzprogramm des Bundes und der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder, das der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit am 7. Juni 1978 dem Deutschen Bundestag zugeleitet hat und auf das sich die Bundesregierung bei ihrer Erklärung vor dem Bundestag auf eine Anfrage am 27. Februar 1980 (vgl. DRiZ 1980, 231) bezogen hat, geht davon aus, daß den Nichtrauchern häufig Belästigungen durch unfreiwilliges Mitrauchen zugemutet würden und daß daraus Beeinträchtigungen des Wohlbefindens sowie der Gesundheit resultieren könnten.
  • BayObLG, 17.11.2020 - 204 StObWs 277/20

    Nichtraucherschutz in Justizvollzugsanstalt

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Gefangenen aufgrund des Freiheitsentzuges nicht in gleicher Weise wie freie Bürger Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit begegnen können (vgl. OLG Hamm, NJW 1983, 583; OLG Karlsruhe, StV 2020, 540, juris Rn. 27; OLG Stuttgart, Justiz 2020, 264, juris Rn. 17).

    Die Schädlichkeit des Passivrauchens, die früher in Rechtsprechung und Literatur bezweifelt wurde (vgl. die Übersicht bei OLG Hamm, NJW 1983, 583 f.), steht außer Frage.

  • BayObLG, 18.11.2020 - 204 StObWs 385/20

    Nichtraucherschutz im Justizvollzug

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Gefangenen aufgrund des Freiheitsentzuges nicht in gleicher Weise wie freie Bürger Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit begegnen können (vgl. OLG Hamm, NJW 1983, 583; OLG Karlsruhe, StV 2020, 540, juris Rn. 27; OLG Stuttgart, Justiz 2020, 264, juris Rn. 17).

    Die Schädlichkeit des Passivrauchens, die früher in Rechtsprechung und Literatur bezweifelt wurde (vgl. die Übersicht bei OLG Hamm, NJW 1983, 583 f.), steht außer Frage.

  • OLG Nürnberg, 17.08.1987 - Ws 952/87
    Den hier bekannten Entscheidungen des OLG Hamm (MDR 1982, 779, NStZ 1984, 574 ) und OLG Zweibrücken (NStZ 1986, 429 ) lagen andere Ausgangssachverhalte zugrunde.
  • ArbG Hamburg, 14.04.1989 - 13 Ca 340/87
    (OLG Stuttgart, Beschluß vom 26.6.1974, NJW 1974 S. 2014; VG Schleswig, Urteil vom 20.9.1974, NJW 1975 S. 275; OVG Berlin, Beschluß vom 18.4.1975, NJW 1975 S. 2261; a.A. noch OLG Hamm, Beschluß vom 1.3.1982, MDR 1982 S. 779; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 9.12.1977, DB 1978 S. 213, das den Anspruch des Arbeitnehmers auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz verneinte.).
  • VG Frankfurt/Main, 19.08.1986 - III/VG 1730/86
    Zwischen den Beteiligten besteht - anders als in der medizinischen Fachwissenschaft und in der Rechtsprechung (vgl. die Nachweise bei OLG Hamm, Beschluß vom 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81 -, NJW 1983, S. 583; Schmidt, DÖD 1982, S. 97 ff., 122 ff.) - kein Streit, daß Nichtraucher am Arbeitsplatz durch das Rauchen anderer (sogenanntes Passiv-Rauchen) wissenschaftlich erwiesenermaßen gesundheitlich gefährdet werden.
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